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NEUNZEHN-NULL-VIER-AGB-PRÄSENTATIONEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Präsentationen

Stand: November 2022

Für die Zwecke der Evaluierung einer möglichen geschäftlichen Beziehung zwischen Ihrem Unternehmen („Sie“) und uns, der Agentur NEUNZEHN-NULL-VIER- (Kleine Zeitung GmbH & Co KG, Gadollaplatz 1, 8010 Graz) („wir“), erklären wir uns bereit, eine unentgeltliche Präsentation („Präsentation“) für Sie zu halten, in welcher Ideen und Konzepte (gesamthaft die „Konzepte“) durch uns für ein mögliches gemeinsames Projekt vorgestellt werden. Wenn Sie der Abhaltung einer Präsentation durch uns zustimmen bzw. uns zu einer solchen einladen, gelten ausschließlich die Bestimmungen dieser Präsentations-AGB.

1. Unverbindlichkeit der Präsentation

Die Präsentation erfolgt unverbindlich. Das heißt, dass weder Sie noch wir dazu verpflichtet sind, nach der Präsentation auch tatsächlich in eine Vertragsbeziehung bezüglich der Realisierung der Konzepte zu treten. Weder müssen wir anschließend ein Angebot an Sie zukommen lassen, noch müssen Sie ein allfälliges Angebot unsererseits annehmen.

2. Verwendung der Konzepte durch Sie, Ideen- und Konzeptschutz, Geheimhaltung

Es wird klargestellt, dass das Eigentum und alle Rechte (insb. auch aus dem Titel des Urheberrechts) an den Präsentationsmateralien samt allen Inhalten, den Konzepten, sowie der diesen zugrundeliegenden Konzeptideen (gesamthaft die „Materialien“) bei uns verbleiben. Eine Vervielfältigung, Verbreitung, Bearbeitung, Weitergabe oder sonstige Verwertung der Materialien ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung ist daher nicht gestattet. Sie sind sich dessen bewusst, dass die Verwendung der Materialien durch Sie ohne eine entsprechende nachfolgende geschäftliche Beziehung zwischen Ihnen und uns nicht zulässig ist. Im Falle einer solchen nachfolgenden geschäftlichen Beziehung gelten die Nutzungsbedingungen unserer im entsprechenden Angebot referenzierten Agentur-Geschäftsbedingungen.

Sie dürfen die Materialien ausschließlich zum bloßen Zweck der internen Evaluierung einer möglichen geschäftlichen Beziehung zwischen Ihnen und uns („Evaluierung“) verwenden. Sollte die Präsentation binnen sechs Monaten nicht in einer Vertragsbeziehung bezüglich der Realisierung der Konzepte zwischen Ihnen und uns münden, sind die Materialien inklusive gespeicherte Versionen davon sowie Ausdrucke und Kopien unverzüglich an uns zurückzugeben oder zu löschen bzw. zu vernichten. Die Löschung bzw. Vernichtung der Materialien ist auf unseren Wunsch hin schriftlich zu bestätigen.

Die Materialien gelten als unsere Geschäftsgeheimnisse iSd § 26b Abs 1 UWG, dies unabhängig davon, ob sie urheberrechtliche Werkhöhe aufweisen oder nicht (z.B. Werbeslogans, Werbetexte, Jingles etc.) und unabhängig davon, ob sie an Sie durch uns schriftlich, mündlich oder visuell offengelegt bzw. kommuniziert wurden. Sie sind entsprechend durch Sie geheim zu halten, Ihren Mitarbeiter:innen nur für die Zwecke der Evaluierung auf einer Need-to-Know-Basis zugänglich zu machen und an Dritte nicht weiterzugeben.

Die Geheimhaltungspflicht einschließlich der Einschränkung hinsichtlich der Nutzbarkeit allfälliger vom Immaterialgüterrecht nicht umfassten Ideen, gilt nicht für solche Bestandteile der Materialien sofern diese zum Zeitpunkt der Offenlegung durch uns (i) bereits öffentlich bekannt waren oder (ii) die sich zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits rechtmäßig in Ihrem Besitz befanden, ohne dass dies auf eine Verletzung einer Geheimhaltungsverpflichtung durch einen offenlegenden Dritten zurückzuführen ist und Ihnen diese Verletzung bekannt war oder bekannt sein musste. Der vor dem Zeitpunkt der Offenlegung erlangte rechtmäßige Besitz sowie die Unkenntnis einer allfälligen Verletzung einer Geheimhaltungspflicht durch einen offenlegenden Dritten sind von Ihnen zu beweisen. Allfällige Rechte am Material, die sich aus sonstigen Immaterialgüterrechten (insb. Urheberrecht) ergeben, bleiben hiervon unberührt.

3. Gewährleistung und Haftung

Wir übernehmen, soweit gesetzlich möglich, keinerlei Gewähr und Haftung für die Mangelfreiheit, Richtigkeit und Vollständigkeit der Materialien, welche für die Zwecke der Evaluierung durch uns an Sie in der Präsentation mitgeteilt bzw. ausgehändigt werden. Dieser Ausschluss gilt nicht im Falle von vorsätzlichem Handeln oder krass grober Fahrlässigkeit.

4. Verwendung der Konzepte durch uns

Es wird klargestellt, dass die Materialien oder einzelne Elemente derselben ohne Einschränkungen durch uns auch für andere (potenzielle) Kunden verwendet werden können, sollte nicht in einer nachfolgenden geschäftlichen Beziehung Exklusivität für das konkrete Konzept oder einzelne Elemente daraus vereinbart werden. Davon ausgenommen sind in den Materialien befindliche vorbestehende Marken Ihres Unternehmens oder sonstige Ihrer vorbestehenden Unternehmenskennzeichen.

5. Anwendbares Recht und Gerichtsstand, salvatorische Klausel

Für diese Präsentations-AGB gilt das österreichische Recht. Es wird die Zuständigkeit der sachlich zuständigen Gerichte in Graz vereinbart. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Präsentations-AGB ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die ganz oder teilweise nichtige, unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung ist als durch diejenige wirksame und durchsetzbare Bestimmung ersetzt anzusehen, die dem mit der nichtigen, unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung verfolgten Zweck nach Gegenstand, Maß, Zeit, Ort oder Geltungsbereich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken in diesen Präsentations-AGB.

Informationen der
Impressum gem. § 5 ECG, § 14 UGB, § 24 Mediengesetz

Impressum gem. § 5 ECG, § 14 UGB, § 24 Mediengesetz
Offenlegung gemäß § 25 Mediengesetz

Gadollaplatz 1, 8010 Graz